Pressemitteilungen

Für einen wettbewerbsfähigen Filmstandort Bayern: bis zu 3 Mio. Euro pro Kinoprojekt, neue Treatmentförderung und Gender Incentive bei Debütfilmen

Ab 1. Januar 2025 gelten beim FFF Bayern fortgeschriebene allgemeine Förderrichtlinien. In fast allen Förderbereichen gibt es Anpassungen an gegenwärtige Entwicklungen des Marktes. Die Anpassungen dienen auch der Harmonisierung und Entbürokratisierung. Besonders groß ist eine Veränderung im Bereich der Produktionsförderung für Kinofilme: Die maximale Fördersumme wird von 2 Mio. auf 3 Mio. Euro erhöht. Etliche Änderungen gehen auf Impulse aus der Branche zurück. 

Produktion

Der FFF Bayern erhöht die maximale Antragssumme für Kinofilmproduktionen im allgemeinen Förderprogramm von 2 auf 3 Mio. Euro. Damit kann der FFF Bayern nun herausragende Projekte noch besser ausstatten und ihnen ermöglichen, ihre Finanzierung schneller zu schließen.

Im Zuge der Harmonisierung der Bundes- und Länderförderungen passt der FFF Bayern eine wichtige Auflage an: Die Bedingung für Antragstellende, Eigenmittel in Höhe von mindestens 2,5% einzubringen, wird ersetzt durch einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 5%. 

 

Stoffentwicklung

Neu eingeführt werden zwei zusätzliche Optionen zur Erhöhung der Antragssumme, um die Internationalität zu stärken und Unconscious Bias abzubauen: für Übersetzungskosten und zur Erstellung diskriminierungssensibler Lektorate. 

Nach Gesprächen mit Drehbuchautor*innen führt der FFF Bayern darüber hinaus ein neues Förderinstrument für die frühe Stoffentwicklung ein: So kann ab 2025 auch das Schreiben von Treatments unterstützt werden. Damit entspricht der FFF dem Wunsch von Autor*innen, originäre Stoffe, die nicht auf einem vorbestehenden Werk beruhen, zunächst ohne weitere Partner*innen entwickeln zu können. Pro Treatment kann eine Summe von maximal 10.000 Euro beantragt werden. Jährlich stehen insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Die Antragstellung ist laufend möglich.

 

Gender Incentive

2023 hat der FFF Bayern das Gender Incentive eingeführt. Nun wird der Anwendungsbereich erweitert und umfasst neben weiblichen auch diverse Filmschaffende. Außerdem gilt das Gender Incentive ab 2025 auch für Debütfilme, damit auch die neuen Talente davon profitieren können. In der nun endenden Pilotphase war es Kinofilm- und TV-Produktionen vorbehalten.

 

Talentfilm

Das Förderprogramm für begabte Filmschaffende, das bisher unter dem Ausdruck Nachwuchsförderung zusammengefasst wurde, trägt von nun an den Titel Talentförderung. Auch hier gibt es mehrere Veränderungen:

Einreichberechtigt für die Förderung von Abschlussfilmen sind Absolvierende von bayerischen Film- und Fernsehhochschulen im Vollstudiengang der Regie, Produktion oder Animation. 

Auflage für den Antrag auf Debütfilm-Förderung wird ab 2025 eine programmfüllende Länge sein. Wer bereits im Bereich Abschlussfilm mit einem programmfüllenden Film statt einem Kurzfilm gefördert wurde, wird für seinen nächsten Langfilm nicht mehr im Talent-, sondern in den allgemeinen Förderprogrammen unterstützt. 

Die Höchstsumme für Filme von Quereinsteiger*innen im Programm Sonstige Talentförderung beträgt von nun an 50.000 Euro. Bisher konnten Filmschaffende hierfür 32.5000 Euro beantragen.

 

Verleih

Die maximale Antragshöhe für die Verleihförderung wird von 205.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben. 

 

Kinoinvestitionen

Bisher konnten Kinobetreiber*innen, die bei ihren Investitionsvorhaben Unterstützung beantragt haben, eine maximale Investitionshöhe von 2,5 Mio. Euro ansetzen. Dieser Betrag wird erhöht: Angesetzt werden können in Zukunft 3 Mio. Euro. Der FFF Bayern fördert wie bisher maximal 30 Prozent des Investitionsvolumens, jedoch nicht mehr als 100.000 Euro. Bei Neuerrichtungen steuert er bis zu 250.000 Euro bei.

 

Entbürokratisierung

Künftig werden Projekte mit weniger bürokratischem Aufwand abgerechnet: 

Im Bereich Stoffentwicklung, Andere Innovative Audiovisuelle Vorhaben und Abschlussfilme wird es künftig keine bedingt rückzahlbare Darlehen, sondern nur noch Zuschüsse geben.

Zuwendungen, die als Förderdarlehen ausgereicht werden, sind künftig nicht mehr zu verzinsen.

 

Sie finden alle aktualisierten Merkblätter auf den Förderseiten der Website. Fragen zu den neuen Richtlinien beantworten ihnen unsere Förderreferent*innen.