Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
30. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025
17. März bis 31. März 2025
19. Mai bis 02. Juni 2025
8. September bis 22. September 2025
10. November bis 24. November 2025
12. März 2025
07. Mai 2025
30. Juli 2025
12. November 2025
28. Januar 2026
Verleih und Vertrieb
Zum Verleih und Vertrieb insbesondere von in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen kann Verleih- und Vertriebsgesellschaften ein bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Dieses Darlehen kann bis zu 50% der nachgewiesenen Verleihvorkosten (z. B. Herstellung DCP, Werbung und Marketing) oder Vertriebskosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Antragstellung
Dem Antrag ist eine Möglichkeit zur Sichtung des fertigen Films (Streaming Link), eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verwertungsrechte sowie ein Marketingkonzept beizufügen.
Anträge auf Verleihförderung können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Wird mit der Verleihmaßnahme bereits vor der geplanten Einreichfrist begonnen, können die anfallenden Kosten nur dann anerkannt werden, wenn der FFF vor dem Maßnahmenbeginn darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt worden ist und die LfA Förderbank Bayern daraufhin eine Genehmigung erteilt hat. Ausführliche Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Verleihförderung.
Um bestehende Märkte für bayerische Produzenten zu erweitern und neue zu erschließen, können im Rahmen der Verleih- und Vertriebsförderung für geeignete Vorhaben Zuschüsse gewährt werden (z.B. für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Oscar oder Golden Globe-Nominierungen). Anträge können jederzeit formlos an die FFF Geschäftsführung gerichtet werden.
Bayerischer Bankenfonds
Nach einer Förderempfehlung des FFF Bayern können Filme, deren Auswertung einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, mit Mitteln des Bayerischen Banken Fonds mitfinanziert werden. Die Finanzierung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt, das marktüblich zu verzinsen ist. Das Darlehen wird von der LfA Förderbank Bayern vergeben.