Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
30. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025
17. März bis 31. März 2025
19. Mai bis 02. Juni 2025
8. September bis 22. September 2025
10. November bis 24. November 2025
12. März 2025
07. Mai 2025
30. Juli 2025
12. November 2025
28. Januar 2026
Produktion Fernsehfilm und serielle Fernsehformate
Der FFF fördert die Herstellung von Filmen und seriellen Formaten für das Fernsehen. Die Herstellung von Fernsehfilmen (Einteiler oder Mehrteiler) kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 600.000 Euro. Die Herstellung von seriellen Fernsehformaten (mindestens vier fortlaufende oder durch ein übergeordnetes Thema verbundene Episoden) kann mit bis zu 30 % der Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1 Million Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen vergeben. Die Herstellung von Fernsehserien kann nur gefördert werden, wenn an der Finanzierung ein Fernsehveranstalter als Koproduzent/Kofinanzier beteiligt und eine lineare Auswertung vorgesehen ist. Antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Bayerneffekt
Mindestens 150% der beantragten Fördersumme soll in Bayern ausgegeben werden. Der von Produzent*innen im Antrag angegebene Bayerneffekt und die angegebenen Drehtage müssen mindestens erbracht werden und werden im Fall einer Förderempfehlung Bestandteil des Fördervertrags.
Antragstellung
Dem Förderantrag ist ein unterzeichneter Vertrag (oder Eckdatenpapier bzw. Dealmemo) mit einem Fernsehveranstalter über die Ausstrahlung des Filmes oder der Serie beizufügen, aus dem sich die Höhe der finanziellen Senderbeteiligung und die Aufteilung der Verwertungsrechte, insbesondere Lizenzzeit und das Lizenzgebiet für den Sender, ergeben. Weiterhin erforderlich ist die Vorlage des Drehbuchs (bzw. der Drehbücher), einer Kalkulation, eines Finanzierungsplans, eines Nachweises zum Erwerb der Verfilmungsrechte sowie einer Stab- und Besetzungsliste. Des Weiteren ist ein Rückflussplan beizufügen, aus dem die zu erwartenden Erlöse aus der nationalen und internationalen Verwertung ersichtlich sind.
Anträge auf Produktionsförderung von Fernsehfilmen und seriellen Fernsehformaten können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Die ausführlichen Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Fernsehförderung. Hinweise zu Vertragsbedingungen hinsichtlich der Verträge mit Auswertern sind in der TV-Leitlinie zusammengefasst.