Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
14. April bis 28. April 2025
29. September bis 13. Oktober 2025
26. Juni 2025
10. Dezember 2025
Innovative XR Formate
Inhaltlich hochwertige, kreative und besonders im Hinblick auf die User Experience innovative Projekte für XR-Anwendungen können mit einem bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen gefördert werden. Die Bezeichnung Extended Realities (XR) umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) sowie immersive Soundprojekte. Die Projekte können auch interaktiv sein.
XR-Projekte können in drei verschiedenen Phasen gefördert werden:
Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des ersten Prototypen
Produktion
Präsentation auf ausgewählten Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen
Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des ersten Prototypen
Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp kann ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen von bis zu 80% der Projektentwicklungskosten, höchstens jedoch 30.000 Euro je Vorhaben gewährt werden. Der Antragsteller hat einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen.
Die Kosten für die Entwicklung eines geförderten Prototyps können bei einer späteren Produktionsförderung nicht mehr in der Budgetkalkulation geltend gemacht werden.
Produktion
Die Produktion von XR-Anwendungen kann mit einem bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten, höchstens jedoch bis zu 100.000 Euro je Vorhaben gefördert werden. Der Antragsteller hat einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen, davon sollen die Eigenmittel mindestens 2,5% betragen.
Präsentation auf internationalen Konferenzen und Festivals
Zur Verbreitung von in Bayern produzierten XR Projekten können erfolgreiche Künstlerinnen und Künstler sowie weitere Kreative aus Bayern einen Zuschuss beantragen, der bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten für die Präsentation ihrer Projekte auf bestimmten internationalen und nationalen Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen (siehe Merkblatt) betragen kann, in der Regel höchstens 5.000 Euro je Vorhaben. Voraussetzung ist die Einladung durch das Festival oder die Konferenz.
Bayerneffekt
Der Förderbetrag für Entwicklung und Produktion muss mindestens zu 100% in Bayern verwendet werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt wird im Fall einer positiven Förderempfehlung Bestandteil des Fördervertrages.
Antragstellung
Dem Antrag auf Entwicklungs- oder Produktionsförderung sind ein Pitch Deck, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis erforderlicher Rechte, sowie weitere Unterlagen beizufügen.
Eine Einreichung für diese Förderungen ist immer nur während der jeweiligen Einreichfrist möglich. Diese dauert in der Regel zwei Wochen. Die Anträge zur Entwicklungs- oder Produktionsförderung können nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Eine Einreichung für die Förderung der Projektpräsentation auf Festivals und Konferenzen ist laufend möglich. Das Antragsformular finden Sie weiter unten.
Vor der Antragstellung ist grundsätzlich mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch, persönlich oder digital Kontakt aufzunehmen.
Ausführliche Informationen zur Einreichung für alle Förderungen finden Sie in den Grundsätzen und Merkblättern.
Pitch
Frist- und formgerecht eingegangene Anträge sind am Tag der Fördersitzung vor dem Vergabeausschuss zu präsentieren. Zum Pitch gehört auch eine Fragerunde an die Antragsteller/innen durch den Vergabeausschuss im Anschluss an die Präsentation.
Der Vergabeausschuss entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und des Pitches über die Förderempfehlungen.