Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
30. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025
17. März bis 31. März 2025
19. Mai bis 02. Juni 2025
8. September bis 22. September 2025
10. November bis 24. November 2025
12. März 2025
07. Mai 2025
30. Juli 2025
12. November 2025
28. Januar 2026
Projektentwicklung
Vor der eigentlichen Produktionsphase können Produzent*innen sowohl für Kino- als auch für Fernsehfilme und serielle Fernsehformate Projektentwicklungsförderung beantragen. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben. Sie kann bis zu 70% der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen. Der Höchstsatz für Kino- und Fernsehfilme liegt bei 100.000 Euro. Für serielle Formate liegt der Höchstsatz bei 150.000 Euro. Wird für das Vorhaben Produktionsförderung gewährt, wird das Darlehen hierauf angerechnet. Antragsberechtigt sind Produzent*innen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Bayerneffekt
Der Förderbetrag soll soweit wie möglich in Bayern verwendet werden. Der im Antrag angegebene Bayerneffekt muss mindestens erbracht werden und wird im Fall einer Förderempfehlung Bestandteil des Fördervertrags.
Antragstellung
Dem Antrag für Kino- und Fernsehfilme ist ein Drehbuch bzw. eine verfilmbare Drehvorlage beizufügen. Zum Antrag für serielle Formate gehören ein Serienkonzept, ein Drehbuch für die erste Episode sowie Outlines für die weiteren Episoden. Allen Anträgen muss zudem eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis über den Erwerb der Verfilmungsrechte sowie ein Realisierungskonzept beigefügt werden. Durch die Förderung der Projektentwicklung entsteht kein Rechtsanspruch auf weitere Förderung für das Vorhaben.
Anträge auf Projektentwicklungsförderung können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Ausführliche Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Projektentwicklung.