Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
30. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025
17. März bis 31. März 2025
19. Mai bis 02. Juni 2025
8. September bis 22. September 2025
10. November bis 24. November 2025
12. März 2025
07. Mai 2025
30. Juli 2025
12. November 2025
28. Januar 2026
Stoffentwicklung
Für abendfüllende Kinofilme und international vermarktbare Serien fördert der FFF Bayern die Entwicklung des Drehbuchs (Spiefilm), der Drehvorlage (Dokumentarfilm) bzw. im Fall einer Serie des Drehbuchs für die erste Episode sowie der Outlines für weitere Episoden. Antragsberechtigt sind Autor*innen, wenn es sich um einen von den Autor*innen selbst entwickelten Stoff handelt oder um einen Stoff von Dritten, dessen Verfilmungs- und Auswertungsrechte die Autor*innen selbst erworben haben. Ebenfalls antragsberechtigt sind Produzent*innen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, wenn sie den Stoff selbst verfilmen wollen und es sich um einen von den Produzent*innen selbst entwickelten Stoff handelt oder um einen Stoff von Autor*innen oder Dritten, dessen Verfilmungs- und Auswertungsrechte die Produzent*innen selbst erworben haben.
Der Regelfördersatz beträgt für fiktionale Kinofilme und Serien 30.000 Euro. Für die Entwicklung von verfilmbaren Drehvorlagen für dokumentarische Kinofilme einschließlich Recherche beträgt der Regelfördersatz 20.000 Euro.
Antragstellung
Dem Antrag für fiktionale Kinofilme sind ein Treatment mit dem gesamten Handlungsablauf sowie eine ausgearbeitete filmische Dialogszene beizufügen. Dem Antrag für Serien ein Serienkonzept, ein ausführliches Treatment und eine filmische Dialogszene für die erste Episode sowie Ideen für die weiteren Episoden, dem Antrag für dokumentarische Kinofilme ein aussagekräftiges Exposé sowie ein Konzept für die filmische Umsetzung. Sofern die Drehbuchautor*innen Antragstellende sind, ist dem Antrag darüber hinaus eine Absichtserklärung von in Bayern ansässigen Produzent*innen mit der Bestätigung, das Filmvorhaben verwirklichen zu wollen, beizufügen. Durch die Förderung der Stoffentwicklung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Filmvorhabens, dem das geförderte Drehbuch zugrunde liegt.
Anträge auf Stoffentwicklungsförderung können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Ausführliche Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Stoffentwicklungsförderung.
Dramaturgische Beratung und Drehbuchabnahme
Der Antrag auf Förderung einer dramaturgischen Beratung sowie der Antrag auf Abnahme eines vom FFF Bayern in der Stoffentwicklung geförderten Projekts sind mit den jeweiligen Anlagen über das Online-Antragsportal einzureichen.
Treatmentförderung
Der FFF Bayern fördert die Erstellung von Treatments originärer Stoffe für fiktionale Kinofilme von herausragender, künstlerischer Qualität mit jeweils bis zu 10.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind Autor*innen, die bereits ein Drehbuch für einen realisierten, programmfüllenden Spielfilm erstellt haben. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Dem Antrag ist ein aussagefähiges Exposé und eine Writer’s Note beizufügen.
Wird für das Vorhaben eine weitergehende Stoffentwicklungsförderung für die Erstellung eines Drehbuchs gewährt, wird der ausbezahlte Zuschussbetrag auf die erste Rate der Drehbuchförderung angerechnet.
Ausführliche Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Treatmentförderung.