Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
30. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025
17. März bis 31. März 2025
19. Mai bis 02. Juni 2025
8. September bis 22. September 2025
10. November bis 24. November 2025
12. März 2025
07. Mai 2025
30. Juli 2025
12. November 2025
28. Januar 2026
Produktion Kinofilm
Die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 3 Mio. Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Förderdarlehen vergeben. Antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Internationale Koproduktionen benötigen einen deutschen Produzenten, um Förderung beim FFF beantragen zu können.
Bayerneffekt
Mindestens 150% der beantragten Fördersumme soll in Bayern ausgegeben werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt und die angegebenen Drehtage müssen mindestens erreicht werden und werden im Fall einer Förderempfehlung Bestandteil des Darlehensvertrags.
Antragstellung
Dem Antrag ist ein gültiger Vertrag mit einem deutschen Verleiher bzw. ein Deal Memo beizulegen. Es muss zudem das Drehbuch, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verfilmungsrechte sowie eine Stab- und Besetzungsliste beigefügt werden.
Anträge auf Produktionsförderung Kinofilm können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor der Antragstellung mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Die ausführlichen Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Kinofilmförderung.
Abwicklung bei Förderempfehlung
Alle Dokumente für die weitere Förderabwicklung im Fall einer Förderempfehlung (z.B. Verträge, Erlösabrechnungen) sind ebenfalls nur über das Online-Antragsportal einzureichen.
Bayerischer BankenFonds
Nach einer Förderempfehlung des FFF Bayern können Filme, deren Auswertung einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, mit Mitteln des Bayerischen BankenFonds mitfinanziert werden.