Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
06. März 2024
08. Mai 2024
24. Juli 2024
27. November 2024
Produktion Fernsehfilm und -serie
Der FFF fördert die Herstellung von Filmen und Serien für das Fernsehen. Die Herstellung von Fernsehfilmen (Einteiler oder Mehrteiler) kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 600.000 Euro. Die Herstellung von Fernsehserien (mindestens vier fortlaufende oder durch ein übergeordnetes Thema verbundene Episoden mit einer Gesamtspieldauer von mindestens 240 Minuten) kann mit bis zu 30 % der Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1 Million Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen vergeben. Die Herstellung von Fernsehserien kann nur gefördert werden, wenn an der Finanzierung ein Fernsehveranstalter als Koproduzent/Kofinanzier beteiligt und eine lineare Auswertung vorgesehen ist. Antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Bayerneffekt
Mindestens 150% der beantragten Fördersumme soll in Bayern ausgegeben werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt und die angegebenen Drehtage müssen mindestens erbracht werden und werden im Fall einer Förderempfehlung Bestandteil des Fördervertrags.
Antragstellung
Dem Förderantrag ist ein unterzeichneter Vertrag (oder Eckdatenpapier bzw. Dealmemo) mit einem Fernsehveranstalter über die Ausstrahlung des Filmes oder der Serie beizufügen, aus dem sich die Höhe der finanziellen Senderbeteiligung und die Aufteilung der Verwertungsrechte, insbesondere Lizenzzeit und das Lizenzgebiet für den Sender, ergeben. Weiterhin erforderlich ist die Vorlage des Drehbuchs (bzw. der Drehbücher), einer Kalkulation, eines Finanzierungsplans, eines Nachweises zum Erwerb der Verfilmungsrechte sowie einer Stab- und Besetzungsliste. Dem Antrag ist ein Rückflussplan beizufügen, aus dem die zu erwartenden Erlöse aus der nationalen und internationalen Verwertung ersichtlich sind.
Anträge auf Produktionsförderung von Fernsehfilmen und -serien können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Die ausführlichen Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Fernsehförderung.