Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
06. März 2024
08. Mai 2024
24. Juli 2024
27. November 2024
Produktion Kinofilm
Die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen vergeben. Antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Internationale Koproduktionen benötigen einen deutschen Produzenten, um Förderung beim FFF beantragen zu können.
Bayerneffekt
Mindestens 150% der beantragten Fördersumme soll in Bayern ausgegeben werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt und die angegebenen Drehtage müssen mindestens erreicht werden und werden im Fall einer Förderempfehlung Bestandteil des Darlehensvertrags.
Antragstellung
Dem Antrag ist ein gültiger Vertrag mit einem deutschen Verleiher bzw. ein Deal Memo beizulegen. Es muss zudem das Drehbuch, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verfilmungsrechte sowie eine Stab- und Besetzungsliste beigefügt werden.
Anträge auf Produktionsförderung Kinofilm können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Die ausführlichen Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Kinofilmförderung.
Abwicklung bei Förderempfehlung
Alle Dokumente für die weitere Förderabwicklung im Fall einer Förderempfehlung (z.B. Verträge, Erlösabrechnungen) sind ebenfalls nur über das Online-Antragsportal einzureichen.
Bayerischer BankenFonds
Nach einer Förderempfehlung des FFF Bayern können Filme, deren Auswertung einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, mit Mitteln des Bayerischen BankenFonds mitfinanziert werden.