Bayerische Sofort-Prämien für die Kinos
Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Kinos in Bayern mit bis zu sieben Sälen – das sind ungefähr 240 Spielstätten. Einziges Ausschlusskriterium ist die Prosperitätsklausel. Die Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro werden aus dem Investitionstopf übertragen. Anträge können ab kommenden Mittwoch, 8. April 2020 beim FFF Bayern gestellt werden. Die Einreichfrist läuft bis zum 30. April 2020. Die Auszahlung der Zuschüsse durch die LfA Förderbank Bayern erfolgt Anfang Mai. Die Sofort-Prämien sind mit dem Soforthilfe-Programm des bayerischen Wirtschaftsministeriums kombinierbar.
FFF Filmtheater Programmprämien 2020
Die Programmprämien, die der FFF jedes Jahr für herausragende Jahresfilmprogramme vergibt, werden 2020 auf 860.000 Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. Als Prämienstaffelung ist vorgesehen, dass bis zu 80 Kinos jeweils 10.000 Euro erhalten, sowie drei Spitzenpreise in Höhe von 15.000 , 20.000 und 25.000 Euro vergeben werden. Im vergangenen Jahr gingen 415.000 Euro an 60 Filmtheater. Die Anträge für Programmprämien können ab 15. April 2020 gestellt werden. Der Vergabeausschuss wird bereits im Juni und nicht wie in den Vorjahren im Oktober über die Vergabe entscheiden, damit die Prämien bereits Ende Juni ausgezahlt werden können. Die Verleihung der Urkunden ist für den Herbst geplant.
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach: „Die Kinos sind gerade besonders stark von der Corona-Krise betroffen. Daher stellen wir 1,2 Millionen Euro Sofort-Prämie für rund 240 Kinos in Bayern bereit und stocken die Mittel für die Programmprämien zusätzlich auf. So helfen wir den Betreibern durch diese schwere Zeit. Damit ergänzen wir die Hilfen, die im Rahmen der Nothilfeprogramme in Bayern und im Bund für die Kinobetreiber zur Verfügung stehen. Wenn die Corona-Krise überstanden ist, werden die Kinos wieder unersetzliche Orte der Begegnung sein. Deshalb setze ich mich mit Nachdruck für den Erhalt der vielfältigen Kinolandschaft in Bayern ein.“
FFF Geschäftsführerin Dorothee Erpenstein: "Unsere Kinos sind wichtiger Bestandteil unseres kulturellen Lebens, in den Städten und in der Fläche. Deshalb setzen wir alles daran, ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Unsere Kinobetreiber haben immer viel Kreativität gezeigt, um ihrem Publikum die große Leinwand und Veranstaltungen auf höchstem Niveau zu bieten. Jetzt brauchen sie unsere Unterstützung. Weil die Kinos geschlossen sind, gehen jetzt täglich viele Hilferufe bei uns ein. Ich danke Staatsministerin Judith Gerlach und dem Digitalministerium für die Ermöglichung des Hilfeprogramms."
Das Antragsformular für die Sofort-Prämie sowie weitere Hinweise zur Einreichung stehen ab 8. April 2020 hier auf der Website zur Verfügung.
Doppelte Unterstützung für die Existenz der bayerischen Kinos: 1,2 Mio. Euro Hilfeprogramm und 860.000 Euro Programmprämien
Die Kinobetreiber/innen sind nach den Kinoschließungen aufgrund der Corona-Krise existenziell bedroht. Bayerns Digitalministerium stellt 1,2 Mio. Million Euro für bayerische Kinos im Rahmen von Sofort-Prämien zur Verfügung und stockt zudem die Mittel für eine Erhöhung der Programmprämien auf. Damit kann der FFF die Programmprämien verdoppeln und bereits im Sommer bereitstellen.