Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
06. März 2024
08. Mai 2024
24. Juli 2024
27. November 2024
Nachwuchsfilm
Die Nachwuchsfilmförderung ist eine spezielle Form der Produktionsförderung. Sie setzt dort an, wo die Ausbildung endet und die ersten Schritte ins Berufsleben erfolgen. Insgesamt stehen für das Jahr 2022 rund 2 Mio. Euro für Nachwuchsproduktionen zur Verfügung. In den Bereichen Abschluss-, Erstlings- und kombinierte Abschluss-/Erstlingsfilme sind nur Studenten und Absolventen der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) und Hochschule Macromedia in München (Macromedia) antragsberechtigt, die einen Vollstudiengang in Regie oder Produktion durchlaufen haben. Studentische Übungsfilme werden nicht gefördert.
Abschlussfilme
Abschlussfilme von Studenten der HFF und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden, wobei die Antragssumme der HFF für Kurz- und Langfilme die Fördersumme von 65.000 Euro nicht überschreiten soll. Die Antragssumme der Macromedia für Kurz- und Langfilme soll die Fördersumme von 32.500 Euro nicht überschreiten. Dem Antrag ist eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule beizufügen.
Erstlingsfilme
Erstlingsfilme von Absolventen der HFF und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf der Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Das Abschlusszeugnis der jeweiligen Hochschule ist dem Antrag beizufügen.
Kombinierte Abschluss-/Erstlingsfilme
In Ausnahmefällen können kombinierte Abschluss-/Erstlingsfilme von Studenten der HFF und der Macromedia gefördert werden. Die Antragssumme soll dabei die Fördersumme von 165.000 Euro nicht übersteigen.
Andere Nachwuchsfilme
Begabte junge Filmemacher, die nicht an einer Filmhochschule studieren oder studiert haben, können in der Kategorie "Andere Nachwuchsfilme" finanzielle Hilfe für ihre ersten Filmvorhaben erhalten. Die Filmemacher müssen eine schulische oder berufliche Ausbildung abgeschlossen und einschlägige Erfahrungen in einer professionellen Tätigkeit im Filmbereich haben. Nicht gefördert werden Filmemacher, die noch ein Studium an einer Filmhochschule anstreben. Für Animationsprojekte einschlägiger bayerischer Hochschulen gelten spezielle Regelungen (siehe Merkblatt zur Nachwuchsförderung).
Gefördert werden können Lang- und Kurzfilme, wobei die Antragssumme bei Kurzfilmen die Fördersumme von 32.500 Euro bei Langfilmen die Fördersumme von 40.000 Euro nicht übersteigen soll. Der Gesamtbetrag für "Andere Nachwuchsfilme" beträgt bis zu 300.000 Euro pro Jahr.
Bayerneffekt
Mindestens 150% der beantragten Fördersumme soll in Bayern ausgegeben werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt und die angegebenen Drehtage müssen mindestens erbracht werden und werden im Fall einer Förderempfehlung Bestandteil des Fördervertrags.
Antragstellung
Dem Antrag ist das Drehbuch, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verfilmungsrechte sowie eine Stab- und Besetzungsliste beizufügen.
Anträge auf Nachwuchsfilmförderung können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden.
Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderreferentin bis 14 Tage vor Ende der Einreichfrist ist Voraussetzung für die Antragsstellung im Bereich Nachwuchsfilm.
Ausführliche Informationen zur Einreichung sind zudem im Merkblatt Produktionsförderung Nachwuchsfilm zusammengestellt.
Bayerischer BankenFonds
Bürgschaftsmodell Bayerischer Bankenfonds
Der Bayerische BankenFonds (BBF) übernimmt für Produktionen von Studenten und Absolventen der HFF und der Macromedia (im Fall von Abschluss-, Erstlings- und kombinierte Abschluss-/Erstlingsfilme, die als Koproduktionen mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) entstehen) Bürgschaften für die jeweilige Senderbeteiligung (Anzahlungsraten) des BR. Es können Anträge mit einer Senderbeteiligung bis zu max. 300.000 Euro eingereicht werden. Als Entgelt für die Übernahme der Bürgschaft werden 2% des Bürgschaftsbetrages p.a. über die Laufzeit in Rechnung gestellt (Valutierung der 1. Rate bis zur Rückgabe der Bürgschaft durch den BR).
Der ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Bürgschaftsantrag und -auftrag sind jeweils in 2-facher Ausführung in Papierform einzureichen.