Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
06. März 2024
08. Mai 2024
24. Juli 2024
27. November 2024
Projektentwicklung
Vor der eigentlichen Produktionsphase können Produzenten sowohl für Kino- als auch für Fernsehfilme und Serien Projektentwicklungsförderung beantragen. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben. Sie kann bis zu 70% der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen. Der Höchstsatz für Kino- und Fernsehfilme liegt bei 100.000 Euro. Für Serien liegt der Höchstsatz bei 150.000 Euro. Wird für das Vorhaben Produktionsförderung gewährt, wird das Darlehen hierauf angerechnet. Antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Bayerneffekt
Der Förderbetrag soll soweit wie möglich in Bayern verwendet werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt muss mindestens erbracht werden und wird im Fall einer Förderempfehlung Bestandteil des Fördervertrags.
Antragstellung
Dem Antrag für Kino- und Fernsehfilme ist ein Drehbuch bzw. eine verfilmbare Drehvorlage beizufügen. Dem Antrag für Serien ein Serienkonzept, ein Drehbuch für die erste Episode sowie Outlines für die weiteren Episoden. Allen Anträgen muss zudem eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis über den Erwerb der Verfilmungsrechte sowie ein Realisierungskonzept beigefügt werden. Durch die Förderung der Projektentwicklung entsteht kein Rechtsanspruch auf weitere Förderung für das Vorhaben.
Anträge auf Projektentwicklungsförderung können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Die ausführlichen Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Projektentwicklung.