Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
06. März 2024
08. Mai 2024
24. Juli 2024
27. November 2024
Stoffentwicklung
Für abendfüllende Kinofilme und international vermarktbare Serien fördert der FFF Bayern die Entwicklung des Drehbuchs bzw. im Fall einer Serie des Drehbuchs für die erste Episode sowie der Outlines für weitere Episoden. Antragsberechtigt sind Autoren, wenn es sich um einen vom Autor selbst entwickelten Stoff handelt oder um einen Stoff von Dritten, dessen Verfilmungs- und Auswertungsrechte der Autor selbst erworben hat. Ebenfalls antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, wenn sie den Stoff selbst verfilmen wollen und es sich um einen vom Produzenten selbst entwickelten Stoff handelt oder um einen Stoff von Dritten, dessen Verfilmungs- und Auswertungsrechte der Produzent selbst erworben hat.
Der Regelfördersatz beträgt für fiktionale Kinofilme und Serien 30.000 Euro. Für die Entwicklung von verfilmbaren Drehvorlagen für dokumentarische Kinofilme einschließlich Recherche beträgt der Regelfördersatz 20.000 Euro.
Antragstellung
Dem Antrag für fiktionale Kinofilme sind ein Treatment mit dem gesamten Handlungsablauf sowie eine ausgearbeitete filmische Dialogszene beizufügen. Dem Antrag für Serien ein Serienkonzept, ein ausführliches Treatment und eine filmische Dialogszene für die erste Episode sowie Ideen für die weiteren Episoden, dem Antrag für dokumentarische Kinofilme ein aussagekräftiges Exposé sowie ein Konzept für die filmische Umsetzung. Sofern der Drehbuchautor Antragsteller ist, ist dem Antrag darüber hinaus eine Absichtserklärung eines in Bayern ansässigen Produzenten mit der Bestätigung, das Filmvorhaben verwirklichen zu wollen, beizufügen. Durch die Förderung der Stoffentwicklung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Filmvorhabens, dem das geförderte Drehbuch zugrunde liegt.
Anträge auf Stoffentwicklungsförderung können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Ausführliche Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Stoffentwicklungsförderung.
Dramaturgische Beratung und Drehbuchabnahme
Der Antrag auf Förderung einer dramaturgischen Beratung sowie der Antrag auf Abnahme eines vom FFF Bayern in der Stoffentwicklung geförderten Projekts sind mit den jeweiligen Anlagen über das Online-Antragsportal einzureichen.