Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
06. März 2024
08. Mai 2024
24. Juli 2024
27. November 2024
Verleih und Vertrieb
Zum Verleih und Vertrieb insbesondere von in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen kann Verleih- und Vertriebsgesellschaften ein bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen gewährt werden. Dieses Darlehen kann bis zu 50% der nachgewiesenen Verleihvorkosten (z. B. Herstellung DCP, Werbung und Marketing) oder Vertriebskosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 205.000 Euro. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Antragstellung
Dem Antrag ist eine Möglichkeit zur Sichtung des fertigen Films (Streaming Link), eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verwertungsrechte sowie ein Marketingkonzept beizufügen.
Anträge auf Verleihförderung können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Wird mit der Verleihmaßnahme bereits vor der geplanten Einreichfrist begonnen, können die anfallenden Kosten nur dann anerkannt werden, wenn der FFF vor dem Maßnahmenbeginn darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt worden ist und die LfA Förderbank Bayern daraufhin eine Genehmigung erteilt hat. Ausführliche Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Verleihförderung.
Um bestehende Märkte für bayerische Produzenten zu erweitern und neue zu erschließen, können im Rahmen der Verleih- und Vertriebsförderung für geeignete Vorhaben Zuschüsse gewährt werden (z.B. für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Oscar oder Golden Globe-Nominierungen). Anträge können jederzeit formlos an die FFF Geschäftsführung gerichtet werden.
Bayerischer Bankenfonds
Nach einer Förderempfehlung des FFF Bayern können Filme, deren Auswertung einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, mit Mitteln des Bayerischen Banken Fonds mitfinanziert werden. Die Finanzierung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt, das marktüblich zu verzinsen ist. Das Darlehen wird von der LfA Förderbank Bayern vergeben. Die Finanzierung kann bis zu 100% der für das jeweilige Projekt empfohlenen FFF-Förderung betragen.