Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
06. März 2024
08. Mai 2024
24. Juli 2024
27. November 2024
Immersive Audiovisuelle Inhalte
Immersive audiovisuelle Projekte, deren Fokus auf einem linear-narrativen anstatt einem interaktiven Ansatz liegt (z.B. 360-Grad-Content), die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden, können Projektentwicklungs- und Produktionsförderung beantragen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass Projekte auch ohne Beteiligung eines Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben und richtet sich vor allem an Produzenten und Filmemacher in Bayern. Die Antragsstellung von Schülern und Studenten ist ausgeschlossen.
Projektentwicklung Immersive Audiovisuelle Inhalte
Für die Projektentwicklung von immersiven Formaten kann ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann bis zu 70% der Projektentwicklungskosten, höchstens jedoch 25.000 Euro je Vorhaben betragen. Wird für das Vorhaben Produktionsförderung gewährt, wird das Darlehen hierauf angerechnet. Der Antragsteller hat einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen.
Produktion Immersive Audiovisuelle Inhalte
Für die Herstellung von immersiven Formaten kann ein bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann bis zu 60% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten, höchstens jedoch bis zu 75.000 Euro je Vorhaben betragen. Der Antragsteller hat einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen, davon sollen die Eigenmittel mindestens 2,5% betragen.
Bayerneffekt
Der Förderbetrag soll im Fall der Projektentwicklung soweit wie möglich und im Fall der Produktionsförderung vollumfänglich in Bayern verwendet werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt und die angegebenen Drehtage müssen mindestens erbracht werden und werden im Fall einer positiven Förderempfehlung Bestandteil des Fördervertrags.
Antragstellung
Dem Antrag ist das Drehbuch, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verfilmungsrechte sowie eine Stab- und Besetzungsliste beizufügen. Förderanträge können zu allen vier FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist grundsätzlich mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Ausführliche Informationen zur Einreichung finden Sie in den Merkblättern Projektentwicklung und Produktion Immersive Audiovisuelle Inhalte.